Berufliche Qualifizierung im Bereich Pflege/Hauswirtschaft


Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 53 c SGB XI und Seniorenbegleiter nach § 45 SGB XI
Nach der Pflegereform können Pflegeheime mit stationärer Unterbringung von demenzerkrankten Personen zusätzliche Betreuungskräfte einstellen. Diese sollen die betroffenen Bewohner betreuen und aktivieren. Dafür kommen Maßnahmen und Tätigkeiten infrage, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand und/ oder die psychische Stimmung der betreuten Personen positiv beeinflussen können. Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskraft ist es, die betroffenen Heimbewohner zu Alltagsaktivitäten zu motivieren, sie dabei zu begleiten und zu betreuen.

In der Seniorenbegleitung fallen grundsätzlich ähnliche Aufgaben im ambulanten Bereich an, hier können unterstützende und helfende Aktivitäten im häuslichen und alltagspraktischen Bereich hinzukommen.

Diese Weiterbildung entspricht den Richtlinien des GKV- Spitzenverbandes der Pflegekassen und richtet sich an Frauen und Männer mit Interesse an der Betreuung von betagten und an Demenz erkrankten Personen. Während der viermonatigen Weiterbildung wird ein vierwöchiges begleitetes Praktikum absolviert.

Eine Förderung beschäftigter TeilnehmerInnen über das Programm WegebAU der Bundesagentur für Arbeit ist möglich.


Ihre Ansprechpartnerin

Haben Sie weitere Fragen zu den Inhalten und Strukturen der Weiterbildung?

Alexandra Ernst
Tel.: 0 51 51 / 98 21 - 64
E-Mail: ernst@impuls-hamelnpyrmont.de



Olga Hertzfeldt
Tel.: 0 51 51 / 98 21 - 47
E-Mail: hertzfeldt@impuls-hamelnpyrmont.de







Die genauen Kosten teilen wir Ihnen selbstverständlich auf Nachfrage mit!